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NFM - Niedersächsischer Fachverband für Motorsport e.V.

   

Ausschreibung der Meisterschaften

Ausschreibung der Meisterschaften


Niedersächsische Landesmeisterschaften im Motorsport

Allgemeine Bestimmungen

A.1 Durchführung

Der Niedersächsische Fachverband für Motorsport e.V. (NFM), Lübecker Str. 17, 30880 Laatzen, Telefon 05102 / 90-1166, Fax 05102 / 90-1169, vertreten durch den Meisterschaftsausschuss, schreibt gemäß seiner Satzung die Niedersächsischen Landesmeisterschaften / Landesjugendmeisterschaften im Motorsport aus und überträgt die Durchführung der Prädikatsläufe den jeweiligen Veranstaltern.

A.2 Wettbewerbe

Folgende Wettbewerbe werden durchgeführt:
1. Automobil-Rallye
2. Automobil-DMSB-Slalom
3. Automobil-Clubsport-Slalom
4. Junioren-Slalom
5. Automobil-Rennsport (Rundstrecke)
6. Auto-Cross
7. Kartrennen
8. Kart Rundstrecken-Einsteiger-Cup
9. Turniersport
10. Automobil-Orientierungssport
11. Jugend-Kart-Slalom
12. Motorrad-Bahnsport
13. Moto-Cross
14. Enduro
15. Motorrad-Trial

A.3 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Bestimmungen gelten für alle vom NFM ausgeschriebenen Wettbewerbe, die zusätzlich durch Besondere Bestimmungen geregelt werden.

A.4 Veranstalter

Sämtlichen Veranstaltern obliegt es, die NFM Prädikatsläufe entsprechend diesen Bestimmungen durchzuführen.

A.5 Absage, Verlegung oder Abbruch von Prädikatsläufen

Der NFM übernimmt keine Gewähr für die Durchführung der vorgesehenen Prädikatsläufe zu den einzelnen Wettbewerben. Wird ein Prädikatslauf abgesagt, entfällt er ersatzlos.

Terminverlegung ist unter Beibehaltung des Prädikats möglich, wenn der neue Termin spätestens bei dem vorherigen Prädikatslauf bekannt gegeben wird und der Meisterschaftsausschuss vorher seine Zustimmung erteilt hat.

Wird ein Prädikatslauf vorzeitig abgebrochen, erfolgt eine Wertung nur dann, wenn der Veranstalter eine Ergebnisliste erstellt.

A.6 Teilnehmer

Zugelassen sind alle Teilnehmer, die ihren ersten Wohnsitz in Niedersachsen haben. Teilnehmer ohne ersten Wohnsitz in Niedersachsen sind zugelassen, wenn sie zum Termin des ersten Prädikatlaufes einem Mitgliedsverein des NFM angehören. Eine Einschreibung in die Meisterschaft ist nicht erforderlich. Klassen- und/oder Gruppenwechsel innerhalb eines Wettbewerbes sind erlaubt.

A.7 Wertung

Die Wertung erfolgt aufgrund der Teilnahme an den einzelnen Prädikatsläufen gemäß den offiziellen Ergebnislisten der Veranstalter, aus denen neben dem ersten Wohnsitz bzw. Verein die Platzierung und Anzahl der Teilnehmer in der Klasse, ein Wertungsverlust (n.i.W.) beziehungsweise ein Wertungsausschluss (a.d.W.) hervorgehen muss. Die Punktezuteilung erfolgt ausschließlich auf die Person bezogen.

Wird ein Teilnehmer bei einem Prädikatslauf mit Wertungsausschluss (a.d.W.) belegt, so gilt er als nicht gestartet. Wird ein Teilnehmer mit Wertungsverlust (n.i.W.) belegt, erfolgt die Wertung mit null (0) Punkten.

A.8 Zwischenwertung

Nach jedem Prädikatslauf wird eine Zwischenwertung für den jeweiligen Wettbewerb erstellt. Diese wird im offiziellen Aushang der nächsten Veranstaltung bekannt gegeben bzw. im Internet auf der NFM Homepage unter der Wettbewerbssparte veröffentlicht.

A.9 Endwertung

Eine Endwertung wird erstellt, wenn drei Veranstaltungen durchgeführt wurden.

In die Endwertung gelangen alle Teilnehmer, die bei mindestens 25% (kaufmännische Rundung) der durchgeführten Prädikatsläufe gestartet sind.

Es werden die besten Ergebnisse von 80% (kaufmännisch gerundet) der durchgeführten Prädikatsläufe zur Endwertung addiert.

Bei Punktgleichheit in der Endwertung entscheidet die höhere Anzahl der ersten Plätze in der Klasse, dann der 2. Plätze etc.

Die Endwertung wird im Internet unmittelbar nach dem letzten Prädikatslauf veröffentlicht. Die Einspruchsfrist endet generell 21 Tage vor der Siegerehrung des Veranstaltungsjahres. Nach Ablauf dieser Frist sind die Ergebnisse endgültig.

A.10 Ausschluss aus der Endwertung

Die Disqualifikation oder Suspendierung eines Teilnehmers durch ein DMSB Sportgericht führt zum Ausschluss aus der Endwertung. Bei schwebenden Verfahren und in allen anderen Fällen entscheidet der Meisterschaftsausschuss über einen Ausschluss aus der Endwertung.

A.11 Wettbewerbsreferent

Die Durchführung eines Wettbewerbs obliegt der Verantwortung des jeweiligen Wettbewerbsreferenten. Seine Auswertung ist verbindlich und erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Einsprüche gegen eine Zwischen- bzw. die Endwertung sind schriftlich an den jeweiligen Wettbewerbsreferenten zu richten.

A.12 Wertungspunkte

Die Wertungspunkte (WP) für einen Prädikatslauf werden wie folgt errechnet, wobei die Anzahl der Starter in der Klasse (N) und die Platzierung in der Klasse (P) ist:

WP = (N + 0,5 – P) x (1000 / N) – siehe Punktetabelle

A.13 Siegerehrung

Für alle Wettbewerbe wird eine gemeinsame Siegerehrung durchgeführt. Die Siegerehrung ist Bestandteil der Niedersächsischen Meisterschaften im Motorsport. Preisträger erhalten eine persönliche Einladung. Ehrenpreise werden nur an die angemeldeten sowie anwesenden Preisträger ausgegeben und nicht nachgesandt. Siehe Verbandstermine

A.14 Meisterschaftsausschuss, Rechtsweg und Haftungsausschluss

Der NFM Vorstand sowie die Wettbewerbsreferenten bilden den Meisterschaftsausschuss, der durch mindestens drei Mitglieder entscheidungsberechtigt ist. Bei Entscheidungen des Meisterschaftsausschusses ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Aus Maßnahmen und Entscheidungen des Meisterschaftsausschusses können keine Ersatzansprüche irgendwelcher Art hergeleitet werden. Der NFM behält sich Änderungen oder Ergänzungen vor.
Der Text im Internet zu den Meisterschaften und den Bestimmungen der einzelnen Sparten ist ausschlaggebend.

Stand: 3. Januar 2022


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